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Zollbestimmungen Für Nicht-EU-Bürger gilt: 250 g Tabak oder 200 Zigaretten, 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% und 1 l Wein oder 2 l Spirituosen unter 22 Vol.-% und 2 l Wein. Die Ausfuhr von Antiken und griechischen Ikonen, die älter sind als 50 Jahre, ist strengstens verboten. Besucher aus den EU-Ländern dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Geschenke nahezu uneingeschränkt ein- und ausführen. Für Tabakwaren und Spirituosen gelten bei Personen ab 17 Jahren folgende Begrenzungen: 800 Zigaretten oder 200 Zigarren, 90 l Wein oder 10 l Spirituosen |
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Unverändert gültig seit: 13.02.02 Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Von einer Einreise mit einem vorläfigen Personalausweis wird abgeraten, da dieser nicht immer anerkannt wird. Falls nur mit einem sorgeberechtigem Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen. Bei einem Aufenthalten von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis vorgeschrieben. |
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Reisepaß/Visum Paß erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Deutschland 1 Nein Nein Österreich 1 Nein Nein Schweiz 1 Nein Nein Andere EU-Länder 1 Nein Nein Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Anmerkung: Griechenland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Einreisebeschränkungen: Einreise- und Transitverbot für Inhaber von Reisepässen, die von den Behörden folgender Länder ausgestellt wurden: (a) Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), nur mit Sondervisum; (b) Türkische Republik Zypern; (c) Somalia (nach Januar 1991 ausgestellt); (d) Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda; (e) Äthiopien (Notpässe); (f) Norwegen (Fremmedpass oder Reisbevis). Staatsangehörige der folgenden Länder müssen sich innerhalb 48 Std. nach Einreise bei der Fremdenabteilung der nächstgelegenen Polizeistation melden: China (VR), GUS, Korea (Nord), Kuba und Vietnam. REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die mit gültigem Personalausweis einreisen können: [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder, Island, Liechtenstein, Malta, Monaco, Norwegen und Schweiz. Der deutsche Kinderausweis (mit Lichtbild) wird anerkannt. VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Estland, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Macau (China), Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Polen, Rumänien, St. Kitts & Nevis, San Marino, Singapur, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Zypern; (c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen. Transit: Transitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und innerhalb von 48 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei. Anmerkung: Staatsbürgern bestimmter Länder, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, kann die Einreise verweigert werden. Visaarten: Touristen- und Transitvisum. Visagebühren: Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Anmerkung: Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den griechischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt. Gültigkeitsdauer: Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Antragstellung: Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Unterlagen: Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Adressen). Anmerkung: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Bearbeitungszeit: Je nach Nationalität und Konsulat unterschiedlich. Aufenthaltsgenehmigung: Anträge an die zuständige konsularische Vertretung. Anmerkung: Im Rahmen einer Charterflug-Buchung sind Tagesausflüge ohne Übernachtung in das benachbarte Ausland gestattet. Bei Nichteinhaltung der Charterflugbestimmungen in Griechenland kann der Anspruch auf den Rückflug per Charter verlorengehen. |
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| Polizei: 100; Feuerwehr: 199; Erste Hilfe: 166; zuständige Krankenhäuser: 106; diensthabende Apotheken: 107, 102; Drogenhilfe: 210-3617089; Aids-Hilfe 210-7222222; Touristenpolizei in Athen (rund um die Uhr erreichbar):171. | ||||
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Deutsche Botschaft Adresse: Odos Karaoli ke Dimitriou 3 10675 Athen/Kolonaki Tel: 0030-2107285111 Fax: 0030-2107251205 Österreichische Botschaft Adresse: Leoforos Alexandras 26 10683 Athen Tel: 0030-2108257230 Fax: 0030-2108219823 Schweizer Botschaft Adresse: Odos Iassiou 2 11521 Athen Tel: 0030-2107230364 Fax: 0030-2107249209 Deutsche Botschaft Adresse: Odos Karaoli ke Dimitriou 3 10675 Athen/Kolonaki Tel: 0030-2107285111 Fax: 0030-2107251205 Österreichische Botschaft Adresse: Leoforos Alexandras 26 10683 Athen Tel: 0030-2108257230 Fax: 0030-2108219823 Schweizer Botschaft Adresse: Odos Iassiou 2 11521 Athen Tel: 0030-2107230364 Fax: 0030-2107249209 |
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